21 Mai 2021

Digitale Arbeitsbestätigungen – eine innovative ESS-Funktion (Employee Self Service) in unserem Employee Benefits Center (EBC)

Gehört es zu Ihren regelmässigen Aufgaben Arbeitsbestätigungen (Beschäftigungsnachweis) auszustellen? Überlassen Sie das künftig Ihren Mitarbeitenden. Trianon hat hierfür eine spezielle Funktion entwickelt.  Über das Webportal Employee Benefits Center erstellen Mitarbeitende Arbeitsbestätigungen völlig selbstständig.

Eine Arbeitsbestätigung wird in der Regel am Ende eines temporären Arbeitseinsatzes ausgestellt. Das ist beispielsweise bei Kurzeinsätzen bis zu drei Monaten, Vertretungen oder Entlassungen in der Probezeit der Fall. Die Arbeitsbestätigung ist ein reiner Tätigkeitsnachweis. Sie enthält keine Beurteilung über die Arbeitsleistung wie bei einem Arbeitszeugnis. Aufgrund des kurzen Engagements ist das auch gar nicht möglich. Auch bei längeren Arbeitsverhältnissen ist eine Arbeitsbestätigung sinnvoll. Gerade wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt des Arbeitszeugnisses uneinig sind. Zudem kann sie auch aus privaten Gründen erforderlich sein, zum Beispiel für den Abschluss eines Mietvertrages. 

Was gehört in eine Arbeitsbestätigung? 

Die Arbeitsbestätigung bescheinigt, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für ein Unternehmen gearbeitet hat. Festgehalten werden die Personalien sowie die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.  Die Arbeitsbescheinigung ist nicht zu verwechseln mit dem Arbeitszeugnis. Dieses ist in Artikel 330a OR geregelt und enthält zusätzliche Angaben zu Leistungen und Verhalten des Mitarbeitenden.  

Die ESS-Funktion (Employee Self Service) im Employee Benefits Center

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Digitalisierung von HR-Prozessen für Unternehmen essenziell ist. Der Zugriff auf HR-Informationen und -Daten muss gewährleistet sein – jederzeit & überall! Dafür hat Trianon mit dem Employee Benefits Center (EBC) eine Internet-Kommunikationsplattform geschaffen. Damit sind Sie für bestehende und künftige Herausforderungen gewappnet. Wichtige Informationen stehen so standortunabhängig, digital und jederzeit zur Verfügung. 

Aktuell rufen Sie über das EBC Lohnabrechnungen und Lohnausweise ganz einfach ab. Dank der neuen Funktion im ESS (Employee Self Service) lassen sich auch Arbeitsbestätigungen ganz einfach erstellen.  Zur Arbeitsbestätigung lässt sich wahlweise auch die Lohnbasis hinzufügen. Das ist möglich, weil diese Information im Rahmen des Trianon anvertrauten Payroll-Mandats zur Verfügung steht.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?  Dann melden Sie sich bei uns. Gerne führen wir Ihnen unsere Kommunikationsinstrumente vor.

Plattform_EBC_Vorschau

Patrick Zwahlen
HR Services Director