17 Februar 2022

Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Der Bundesrat verlängert das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit

Am 26. Januar wurde das vereinfachte Verfahren bei den Kurzarbeitsentschädigung (KAE) vom Bundesrat erneut verlängert. Die Unternehmen können somit bis zum 31. März von diesem Verfahren profitieren. Was bedeutet dies für Sie?
 

Fakten auf einen Blick

Was ist eine KAE konkret? Wie wird sie berechnet? Wie von Alexandre Gazzola, unserem Head of Legal Services & Consulting, im Newsletter vom 17. September 2020 erläutert: 
«Anspruch auf KAE haben Arbeitnehmende in ungekündigter Stellung, deren normale Arbeitszeit vorübergehend verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist.  Was man auch Teilarbeitslosigkeit oder eben Kurzarbeit nennt. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls. Der versicherte Verdienst beläuft sich auf maximal CHF 148'200 pro Jahr. Konkret können Arbeitnehmende, deren Arbeit ganz eingestellt wurde, eine Entschädigung im Umfang von 80 % ihres regulären Lohns beanspruchen. Wird die Arbeitszeit hingegen nur verringert, kommt die KAE gemäss dem Satz der vorübergehenden Kürzung der Arbeitszeit zur Auszahlung. Sinkt das Pensum einer Person zum Beispiel von 100 auf 50 %, erhält sie 50 % ihres regulären Lohns sowie eine Entschädigung ausbezahlt, die 80 % der nicht geleisteten Arbeit von 50 % abdeckt.»

Im Frühjahr 2020 führten die Semi-Lockdown-Massnahmen im Zusammenhang mit dem Covid-19 zu einer noch nie dagewesenen Anzahl von Anträgen auf Kurzarbeit (KAE). Um die Unternehmen von den Folgen dieser Massnahmen zu entlasten, wurde das vereinfachte KAE-Verfahren eingeführt. Es ermöglicht somit eine schnelle Auszahlung der Entschädigungen im Falle von KAE.

Und jetzt?

Der Bundesrat hat beschlossen, das vereinfachte Verfahren bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Die Abschaffung der Wartezeit wird ebenfalls bis Ende März verlängert. Dadurch soll die Liquidität der Unternehmen, die von KAE profitieren, verbessert werden. Die Höchstdauer für den Bezug der KHR-Vergütung von 24 Monaten wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Somit können Unternehmen, die von KAE profitieren, ohne Unterbrechung weiter Entschädigungen erhalten.

Zudem:  Mit der Einführung von 2G+ können einige Unternehmen ausnahmsweise einen Anspruch auf KAE geltend machen für:

  • Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Auszubildende und Arbeitnehmer auf Abruf mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ihre Payroll

Achtung: Die KAE wirkt sich auf Ihre Payroll aus.  Neben der konsequenten administrativen Arbeit erfordert Kurzarbeit die Führung spezieller Lohnarten in Ihrem Lohnprogramm. Warum? Ganz einfach. Selbst wenn die Arbeitslosenkasse eine Entschädigung von 80% des Lohns auszahlt, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass 100% des Lohns den Sozialversicherungen (AHV, ALV, etc.) unterstellt werden. Diese Besonderheiten können sich als einschränkend erweisen. Gerade wenn sie intern verwaltet werden.  Das Outsourcing Ihres Lohnsystems kann Abhilfe leisten.  Bei Trianon kümmern wir uns um die Verwaltung Ihrer Löhne (teilweise oder vollständig), sowie um die Verwaltung Ihrer HR-Administration. Unsere Lösungen sind modular und flexibel. So passen wir unsere Leistungen an ihre spezifischen Bedürfnisse an. Um mehr zu erfahren, kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie da. 
 

Jennifer Nasri
Marketing & Communication Manager